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KONTAKT

 
Kontakt zu PMIX + IZIZ !



Du brauchst kein Mailprogramm, um mit PMIX.de - Bild-Wand.de - Magazini.de oder IZIZ.de Konatkt aufzunehmen! Klicke einfach links auf das große @ ... und ein Formular erscheint. Bitte ausfüllen, absenden und ... ab geht die Post an den Herausgeber der Seiten, Peter Michael Dietz. Eine Antwort bekommst Du garantiert - allerdings gab es auch schon mal technische Probleme und ein Kontaktformular hat mich nicht erreicht. Technik eben!
Du kannst über das Formular zu Texten Stellung nehmen oder Lob beziehungsweise Tadel zu den Seiten allgemein oder konkret aussprechen. Daher wird auch auf ein Gästebuch oder die Angabe einer Mailadresse verzichtet - bekanntlich sind die nur Ziel von Spammern und anderen ungebetenen "Gästen". Falls Du eine eventuelle Veröffentlichung nicht wünscht, musst Du es in Deinem Kommentar anmerken! Nun also los ... und danke, daß Du hier warst!


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RECHTLICHER HINWEIS


Am 31. März 2007 trat in Deutschland das Stalking-Gesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um § 238 StGB. Dieser lautet wie folgt:

§ 238 Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Konkret heißt das, daß Nachstellung mit Mitteln wie Internet und Mail strafrechtlich verfolgt werden. Strafrechtlich kommen - je nach Einzelfall - Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Kreditgefährdung, Betrug, Computerbetrug oder Nötigung in Betracht. 


 

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